Herzlichen Dank für Ihr Interesse an der Anmietung einer mietpreisgedämpften Wohnung. Die Vermietung unterliegt einem städtebaulichen Vertrag. Anspruch auf eine preisgedämpfte Wohnung haben Haushalte, deren Bruttohaushaltseinkommen im Jahr, in Abhängigkeit von Personenzahl und Sozialversicherungsstatus, maximal 80% über der Grenze für sozial geförderten Wohnraum liegen.